Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

I. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend Kunden genannt) und der Seeland Popcorn & Events (nachfolgend Seeland Popcorn & Events) und ihrer Tätigkeit unter der Bezeichnung Seeland Popcorn & Events.

II. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie durch die Seeland Popcorn & Events schriftlich bestätigt worden sind. Dies gilt insbesondere auch für Vereinbarungen, die durch unsere Angestellten oder Vertreter getroffen werden.

III. Es gelten ausschliesslich die AGB der Seeland Popcorn & Events. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

IV. Offerten der Seeland Popcorn & Events sind nicht verbindlich, solange dies nicht ausdrücklich so bezeichnet wurde.

V. Das Vertragsverhältnis mit dem Kunden kommt mit der Reservation oder der Bestellung zustande.

VI. Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Seeland Popcorns & Events: https://seeland-popcorn-and-events-3.jimdosite.com/

2. Versand, Lieferung und Übergabe der Geräte

I. Gefahr und Risiko gehen mit der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder den Kunden an den Kunden über.

II. Allfällige Transportschäden müssen durch den Kunden unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen beanstandet werden.

III. Bei der Warenabholung ist ohne Aufforderung ein gültiger Ausweis vorzulegen. Die Seeland Popcorn & Events behält sich vor, davon eine Kopie zu erstellen. 

IV. Die Seeland Popcorn & Events hat das Recht, gegebenenfalls bei der Warenübergabe ein Depot zu verlangen. Das Depot wird bei der Rückgabe unter Abzug allfälliger Defekte an den Geräten oder Zuschläge bei verspäteter Rückgabe zurückbezahlt. Die Haftung des Kunden beschränkt sich aber in keinem Fall auf die Höhe des Depots.

V. Verzichtet der Kunde bei der Übergabe auf eine Überprüfung der Mietgegenstände oder Ware, anerkennt er die Funktionsprüfung durch die Seeland Popcorn & Events. Mängel können nachträglich nur beanstandet werden, sofern die meisterwerk GmbH schriftliches Einverständnis gegeben hat. 

VI. Die Seeland Popcorn & Events übernimmt keine Haftung für Defekte und Ausfälle von Mietgeräten sowie dadurch verursachte Schäden während Veranstaltungen. Stellt der Kunde Schäden, Störungen und andere Defekte an Mietgeräten fest, so muss der meisterwerk GmbH umgehend Meldung erstattet werden. Es ist dem Kunden untersagt, das Gerät zu verändern oder zu öffnen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen Pikett-Einsatz durch die Seeland Popcorn & Events

VII. Der Abholtermin ist auf der Rechnung vermerkt und strikt einzuhalten. Andernfalls ist es Die Seeland Popcorn & Events vorbehalten, die Reservation ohne jegliche weiteren Verpflichtungen zu annullieren. 

VIII. Der Mietpreis versteht sich für die mietweise Überlassung der Mietobjekte ohne jegliche Zusatzleistung.


3. Eigentum und Rückgabe der Mietware

I. Mietgegenstände mit allem Zubehör bleiben Eigentum der Seeland Popcorn & Events Die Haftung während der Mietdauer, also ab Lagerausgang bis zum Zeitpunkt des Lagereingangs, obliegt vollumfänglich dem Kunden. Veräusserung, Verpfändung, Abänderung oder Verkauf der Mietgegenstände durch den Kunden sind untersagt. Allfällige Untermieten sind der Seeland Popcorn & Events zu melden.

II. Verzichtet der Mieter auf die Mitwirkung bei der Bestandesaufnahme und technischen Kontrolle der Geräte anlässlich deren Rückgabe, anerkennt der Mieter die von der Seeland Popcorn & Events erstellte Bestandesaufnahme und Mängelliste.

III. Die Rückgabe muss am vereinbarten Datum und Zeitpunkt, diese sind auf der Rechnung als Rückgabetermin vermerkt, durch den Kunden erfolgen.

IV. Bei einer Rückgabeverspätung durch den Kunden von mehr als 30 Minuten, kann der Kunde für Ausfälle von Weitervermietung und Reservationen haftbar gemacht werden. Für aus einer Rückgabeverspätung anfallende Aufwände wie Ersatzbeschaffung oder Schadenersatzforderungen Dritter hat der Kunde aufzukommen. Die Seeland Popcorn & Events behält sich vor, bei solchen Verspätungen das Rückgabedatum zu verschieben und ein weiteres mal die Wochenmiete zu verrechnen. Zudem kann ein Umtriebszuschlag von mindestens 50.00 CHF verrechnet werden. 

V. Wird die Mietware bei einer Rückgabeverspätung nicht innert 2 Wochen nach dem vereinbarten Rückgabetermin an einem durch die Seeland Popcorn & Events vorgeschlagenen Rückgabetermin und Ort retourniert, wird dem Kunden das gesamte Mietmaterial zu den von  Seeland Popcorn & Events festgelegten Neupreis in Rechnung gestellt. 

VI. Eine vorzeitige Rückgabe wird nicht gutgeschrieben, sofern nicht anders vereinbart wurde. 

VII. Die Mietgegenstände müssen in einwandfreiem Zustand retourniert werden. Aufwände für Reinigung, Reparatur und Ersatz von verschmutzt oder beschädigt zurückgebrachten oder abhanden gekommenen Mietgegenständen, werden dem Mieter zum Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungspreis verrechnet. Der Wiederbeschaffungspreis ergibt sich aus dem Einstandpreis, welcher auch Zeitaufwand, Versandkosten, Zollgebühren und weitere Aufwände für das Ersatzgerät beinhalten.


4. Versicherung und Haftung

I. Die Mietgeräte samt Zubehör sind nicht versichert. Das Versichern, insbesondere gegen Schäden durch Feuer, Wasser und Diebstahl sowie Elementarschäden, ist Sache der Kunden. 

II. Wird ein Mietgegenstand gestohlen oder kommt er abhanden, so ist der Kunde verpflichtet, Anzeige zu erstatten und uns umgehend zu informieren. 

III. Die Haftung für jegliche Schäden, die an und von den gemieteten Geräten entstehen, trägt der Kunde. Dies gilt auch für die Transportzeit, und durch falsche Installation, Anschliessen oder Bedienen entstandene Schäden. Das Benutzer-Risiko trägt der Kunde. 

IV. Beim Mieten oder Kauf von Geräten, hat der Kunde alle geltenden Sicherheitsrichtlinien einzuhalten. Schadenersatzforderungen des Mieters oder Dritter in Folge unsachgemässer Verwendung oder Installation, lehnt die Seeland Popcorn & Events vollumfänglich ab. Auch bei leicht fahrlässiger Verletzung der Pflichten des Kunden bezüglich dem Gesetz und unsere Bedienungen, sind ausgeschlossen.

V. Aufführungslizenzen, SUISA-Gebühren und Konzessionen sind Sache des Kunden. Er hat diese selbst und auf eigene Rechnung zu besorgen. 

VI. Der Kunde muss gesetzliche Bestimmungen einhalten, insbesondere soll die Schall- und Laserverordnung beachtet werden. 

VII. Meldepflichten und das Einholen von Bewilligungen obliegt dem Kunden. 

VIII. Die Seeland Popcorn & Events lehnt die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ab. Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz in Folge von Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn oder Produktionsausfall.


5. Beratung und Reservation

I. Die Beratung durch die meisterwerk GmbH geschieht nach besten Wissen und Gewissen. Fehler, Preisänderungen und Missverständnisse sind ausdrücklich vorbehalten, eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen.

II. Die Seeland Popcorn & Events verpflichtet sich, reservierte Geräte nach Möglichkeit am vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen. Ausfälle sind ausdrücklich vorbehalten, dies beispielsweise, da sich Geräte in der Reparatur befinden oder vom Vormieter nicht rechtzeitig zurückgebracht wurden. Die Verfügbarkeit von reservierten Geräten kann insbesondere durch die verspätete Rückgabe anderer Kunden, verspätete Lieferungen von Bestellungen und technischen Defekten beschränkt sein. Für Verluste und Ausfälle von reservierten Geräten kann die Seeland Popcorn & Events nicht haftbar gemacht werden.

III. Es ist der Seeland Popcorn & Events erlaubt, von Offerten, Reservationen und anderen Verträgen mit dem Kunden zurückzutreten, dies insbesondere bei bonitätsmindernden Umständen des Kunden oder Grundlagenirrtum.

IV. Reservationen und Mietaufträge, die nicht spätestens 72 Stunden vor dem Abholtermin telefonisch oder per E-Mail annulliert werden, werden dem Kunden zur Hälfte (50%) der Mietsumme verrechnet. Beim unangekündigten Fernbleiben am Abholtermin müssen wir die gesamte Mietsumme in Rechnung stellen.



6. Sorgfaltspflicht des Kunden

I. Unsere Geräte dürfen nur durch handlungsfähige und volljährige Personen betrieben werden. 

II. Den mündlichen und schriftlichen Anweisungen, insbesondere in den Gebrauchsanweisungen, ist unbedingt zu befolgen.

III. Die Geräte dürfen nur sachgemäss verwendet werden.

IV. Unsere Mietgeräte sind nicht für den Betrieb ausser Haus zugelassen. 

V. Nebelmaschinen dürfen nur mit Fluid von uns betrieben werden. Es ist strikt untersagt, Wasser oder andere Flüssigkeiten zu verwenden. 

VI. Durch den Nebel von unseren Nebelmaschinen können Rauchmelder Alarm schlagen. Für Fehlalarme oder Wasserschäden durch Sprinkleranlagen haftet der Kunde. 

VII. Unsere Geräte benötigen, wenn nicht anders vermerkt, immer 230 Volt Strom (Schweizer Standard). Dieser muss über einen FI-Schutzschalter abgesichert sein. Der Kunde haftet für Schäden durch defekte Infrastruktur wie fehlerhafter Stromanschlüsse und nicht sachgemässen Gebrauch.

VIII. Werden Geräte aufgehängt, so sind diese mit branchenüblichen Metallseilen, sogenannten Safeties, fachgerecht zu sichern. 

IX. Hohe Lautstärke-Pegel können Gehörschäden verursachen und sollten vermieden werden. Der Kunde muss die Schall- und Laserverordnung SLV vom 28.02.2007 einhalten. Der Schallpegel darf im Normalfall nicht über 93 dB(A) liegen. 

X. Stroboskope und andere Lichteffekte können zu epileptischen Anfällen führen und sind deshalb bedacht einzusetzen. 

XI. Für den Einsatz unserer Laser (Klasse 3b und höher) muss der Kunde die Schall- und Laserverordnung SLV einhalten. Die Laser dürfen nicht ins Publikum gerichtet werden, Augenkontakt mit Laserstrahlen muss durch den Kunden ausgeschlossen werden. Bei öffentlichen Veranstaltungen besteht Meldepflicht und die obligatorische Abnahme durch einen Laserschutzbeauftragten. 

XII. Der Kunde gewährt den Mitarbeitern der meisterwerk GmbH kostenlos und jederzeit Zugang zu den gemieteten Geräten.


7. Bezahlung und Mahnung, Inkasso

I. Bei Abholkunden erfolgt die Bezahlung sogleich in beim Abholen in bar. Auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt. 

II. In Ausnahmefällen kann Die Seeland Popcorn & Events eine Bezahlung bei der Rückgabe oder auf Rechnung mit dem Kunden vereinbaren. 

III. Die Bezahlung von auf dem Postweg gelieferter Ware erfolgt auf Vorkasse oder, wenn die Seeland Popcorn & Events einwilligt, auf Rechnung. 

IV.Die Seeland Popcorn & Events behält sich vor, bei Zahlungsverzug Inkassounternehmen einzuschalten und die persönlichen Daten und Angaben weiterzugeben. 

V. Verrechnungen von Forderungen der Seeland Popcorn & Events mit Gegenforderungen durch den Kunden sind nicht gestattet


8. Werbung

I. Es ist der Seeland Popcorn & Events erlaubt, auf den Geräten Werbung in angemessener Grösse anzubringen. Das Entfernen von Logos oder Schriftzügen auf den Geräten ist dem Kunden untersagt. 

II.Die Seeland Popcorn & Events darf an Events mit Flyern und Bannern werben, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich untersagt hat. 

III. Die Seeland Popcorn & Events darf auf die Events der Kunden im Sinne einer Referenz, insbesondere auf Facebook oder auf der Website, hinweisen, sofern dies der Kunde nicht ausdrücklich untersagt.


9. Zusatzleistungen

I. Die Seeland Popcorn & Events stellt keinen Pikett-Dienst oder durchgehenden Telefon-Support zur Verfügung. Allfällige zusätzliche Einsätze werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

II. Wurde die Seeland Popcorn & Events mit der Installation, Programmierung und/oder Abbau der Geräte beauftragt (folgend Full-Service genannt), hat der Kunde für Verpflegung und Getränke zu sorgen. Kosten für Übernachtungen, Verpflegung, Anreise und andere Spesen werden verrechnet.

III. Für Zeitverzug bei der Installation, Programmierung und/oder Abbau übernimmt Die Seeland Popcorn & Events keine Haftung.

IV. Zugesicherte Hilfskräfte müssen an der vereinbarten Zeit und Ort einsatzbereit sein, andernfalls wird dem Kunden der zusätzliche Aufwand durch Die Seeland Popcorn & Events in Rechnung gestellt.

V. Die Versicherung der Hilfskräfte ist Sache des Kunden. Sie sind nicht durch die Seeland Popcorn & Events versichert. Die Seeland Popcorn & Events trägt keine Haftung für jegliche Schäden, die aus dem Arbeitseinsatz von Hilfskräften entstanden sind.

10. Weitere Bestimmungen


I. Alle Geschäftsbeziehungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Die obenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 21.07.2014 und ersetzten alle früheren Versionen. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Uster. 

II.Die Seeland Popcorn & Events behält sich Produkt- und Preisänderungen vor.

III. Für in diesen AGB nicht geregelte Fälle gelten weitere Vereinbarungen mit der Seeland Popcorn & Events und das schweizerischen OR. 

IV. Für Schäden, die durch Nichtbefolgung dieser AGB oder anderen Pflichten, durch nicht Beachten von Hinweisen in den Bedienungsanleitungen oder durch unsachgemässe Verwendung oder fahrlässige Installation entstehen, wird der Kunde vollumfänglich für jeglichen Schaden zur Rechenschaft gezogen.

V. Allenfalls unwirksame Bestimmungen in dieser AGB sind durch Wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen der AGB wird dadurch nicht berührt.